2. 2.1. 2.1.1. Der Gemeinderat hielt in der Verfügung vom 18. Mai 2020 weiter fest, anlässlich des Augenscheins vom 17. Februar 2020 (richtig wohl: 27. Februar 2020) sei festgestellt worden, dass die Sickermulde nicht erstellt worden sei (zur Versickerungsanlage siehe Baubewilligung vom 25. September 2017 [Vorakten, act. 36 ff.] sowie Zustimmung des BVU, Abteilung für Baubewilligungen, vom 1. März 2017 [Vorakten, act. 30 ff., 163 {Beilage 3}]). Ob eine Entwässerungsleitung gelegt worden sei, lasse sich nicht feststellen, es gebe jedoch keinen Grund davon auszugehen, dass die Leitung erstellt worden sei. Der Umschlagplatz diene der Humus- und der Kiesdeponie.