Ein milderes Mittel, um zu erreichen, dass der Erdwall und die Stützmauer entsprechend der Baubewilligung vom 25. September 2017 erstellt werden, ist – angesichts des bisherigen Verhaltens des Beschwerdeführers – zudem nicht ersichtlich. Erst wenn der bewilligte Zustand ausgeführt und von den Behörden abgenommen ist, steht fest, dass den rechtskräftig bewilligten emissionsbegrenzenden Massnahmen vollumfänglich Rechnung getragen - 14 -