Der Erdwall müsse entwässert werden, hinter dem Erdwall dürfe kein Wasser stauen. Die SBB benötige einen massstäblichen Schnitt der geplanten Baumassnahme bis zu den Gleisen. Grundsätzlich seien alle Bauwerke unmittelbar neben, über oder unter der Bahn nach den Regeln der Baukunde und den massgebenden Normen zu projektieren und auszuführen. Die entsprechenden Nachweise müssten von einer ausgewiesenen Fachperson erbracht werden. Der sichere Bahnbetrieb dürfe zu keinem - 13 -