In der Baubewilligung vom 25. September 2017 wurde unter dem Titel "3.2 Plangenehmigung" festgehalten, die Planunterlage Nr. 121/80, rev. 1. Juni 2017, sei Bestandteil dieses Bauentscheids und mit dem entsprechenden Stempel versehen. Der genehmigte Plan sieht einen Erdwall mit einer Höhe von 6 m vor. In der Baubewilligung ist zudem explizit aufgeführt, dass allfällige Änderungen oder Erweiterungen vor deren Realisierung eine separate Bewilligung durch die Gemeinde resp. durch den Kanton bedürfen (siehe Vorakten, act.