Zwar sei die Rechtskraft der dort erwähnten Baubewilligungen eingetreten. Der Gemeinderat wolle sich jedoch nicht mehr daran halten, indem er den Untergang der Baubewilligung für die Entwässerungsmulde konstruiere, um darauf basierend ein Nutzungsverbot für den entwässerten Teil des Werkareals zu errichten. Nachdem der Gemeinderat mit allen Mitteln versuche, die rechtskräftigen Baubewilligungen zu hintertreiben, könne nicht mehr von einer Gültigkeit der Vereinbarung vom 24./26. Juli 2017 ausgegangen werden.