Mit der Baubewilligung vom 25. September 2017 genehmigte der Gemeinderat auch die Planunterlage Nr. 121/80, rev. 1. Juni 2017. Der Gemeinderat hielt fest, diese sei Bestandteil des Bauentscheids und mit dem entsprechenden Stempel versehen. Allfällige Änderungen oder Erweiterungen bedürften vor deren Realisierung eine separate Bewilligung durch die Gemeinde resp. durch den Kanton (Vorakten, act. 38).