Die A. wird aufgefordert, bis spätestens 30. Juni 2020 alle Gegenstände und Deponien etc., die ausserhalb der Parzelle aaa sind, zu entfernen und danach jegliche Aktivitäten ausserhalb der Parzelle aaa zu unterlassen. 3.7. Betriebszeiten (Erwägungen Pkt. 2.7.) Die A. wird ermahnt, die zulässigen Betriebszeiten einzuhalten. Es wird ihr zudem verboten, an Samstagen auf der Parzelle aaa irgendwelche Arbeiten auszuführen.