Die A. wird aufgefordert, bis 30. Juni 2020 den Materiallagerplatz mit einem normgerechten Asphaltbelag zu versehen. 3.5. Unbewilligt abgestellte Fahrzeuge, Maschinen und andere Gegenstände (Erwägungen Pkt. 2.5.) Die A. wird aufgefordert, bis spätestens 30. Juni 2020 den erlaubten Zustand herzustellen. Wird diese Frist nicht eingehalten, wird die Nutzung des Lagerplatzes verboten. -3- 3.6. Ablagerungen und Aktivitäten ausserhalb der Parzelle aaa (Erwägungen Pkt. 2.6.)