Der A. ist es ab 27. Mai 2020 verboten, den Umschlagplatz zu benutzen. Das Verbot gilt, bis die Entwässerungsmulde von den zuständigen Behörden abgenommen ist. Da die 2-jährige Gültigkeitsdauer also nie unterbrochen wurde, wird die A. aufgefordert, noch einmal ein Baugesuch für die Entwässerungsmulde einzureichen (und solange darf der Umschlagplatz nicht benutzt werden). Der Umschlagplatz ist mit einem Stellgitter abzusperren. Der Vollzug ist mittels Foto bis am 27. Mai 2020 zu dokumentieren. 3.2. Erdwall und Stützmauer (Erwägungen Pkt. 2.2.)