schwerdeführerin bereits teilweise abgeschminkt hatte. Entsprechend sind sie nicht geeignet, Zweifel an der Beurteilung der Expertinnen zu begründen. Bezüglich des Editionsantrags auf Herausgabe der von der Chefexpertin aufgenommenen Fotos ist auf die Ausführungen in Erw. 4.4.2 vorne zu verweisen. Hinsichtlich der Beurteilung dessen, ob das Make-up nicht anspruchsvoll und ungenügend auf die Kleidung des Modells abgestimmt war, gibt es offenbar unter Fachpersonen unterschiedliche Ansichten, ohne dass deswegen auf eine offensichtlich fehlerhafte Bewertung durch die Prüfungsexpertinnen (welche im Übrigen als einzige das Make-up "in natura" sahen) zu schliessen wäre.