Ausserdem kann die Privatgutachterin nicht aus eigener Wahrnehmung wissen, ob die Beschwerdeführerin die Augenbrauen überhaupt nicht nachgezogen hat, weil sie das Modell am Prüfungstag nicht selbst gesehen hat. Die bei den Akten liegenden Fotos (Beschwerdebeilage 27) stammen angeblich vom Abend des Prüfungstages, als sich das Modell nach eigener Darstellung der Be- - 34 -