zwei Punkteabzüge gab es dafür, weil zu ungleich und zu wenig modelliert bzw. Wangenrouge aufgetragen worden sei. Das Augen-Make-up soll insofern mangelhaft gewesen sein, als der Lidschatten nicht beidseitig gleichmässig aufgetragen worden sei ("Einblendung zu schwach"), als es nicht symmetrisch gewesen sei sowie die Augenbrauen nicht korrekt und/oder nicht symmetrisch nachgezogen worden seien, wofür je ein Punkt, also insgesamt vier Punkte, abgezogen wurden (gemäss Formular hätten aufgrund der festgestellten Mängel fünf Punkte abgezogen werden können).