4.16.2. Für die Massage selbst erhielt die Beschwerdeführerin einen Abzug von zwölf Punkten. Je ein Punkteabzug war einerseits der nicht rhythmischen und nicht harmonischen Massage und andererseits der Nichtbeachtung des Verlaufs der Wirbelsäule geschuldet. Vier Punkte wurden mit der Begründung in Abzug gebracht, dass der Ablauf der Massage nicht sinnvoll gewesen sei respektive keine aktivierenden und beruhigenden Griffwechsel beinhaltet habe. Je zwei Punkte wurden der Beschwerdeführerin abgezogen, weil die Muskulatur nicht richtig erfasst worden sei ("Hautrollung gar nicht, knetete zu wenig"), weil die Massagegriffe nicht mit dem korrekten - 32 -