vorher/nachher nicht gut ersichtlich gewesen sein soll ("Verschlechterung gegenüber vorher"). Allgemein erhielt die Beschwerdeführer einen Abzug von zwei Punkten für die mangelhafte Hygiene während der Arbeit sowie je einen Punkt für den nicht tadellosen Umgang und die nicht tadellose Betreuung des Modells. Was letzteres anbelangt, ist die in Erw. 4.2.1 vorne wiedergegebene Kommunikation zwischen der Beschwerdeführerin und ihrem Modell betreffend eines schmerzenden Nagels (angeblich der Beschwerdeführerin) kein Beleg für eine hinreichende Betreuung des Modells durch die Beschwerde- - 31 -