Für die Handmassage bis und mit Ellenbogen wurde der Beschwerdeführerin ein halber Punkt für die nicht systematische und rhythmische Massage sowie ein weiterer Punkt für die nicht korrekte Ausführung der einzelnen Griffe in Abzug gebracht. Die für das Lackieren und das Endresultat abgezogenen 13,5 Punkte setzen sich aus den folgenden Punkteabzügen zusammen: