4.18 hinten). Der Abzug von sechs Punkten beim Lösen und Entfernen der Nagelhaut und der harten Haut am Nagelwall ergibt sich aus einem Abzug von vier Punkten für die nicht komplette Lösung der Nagelhaut und das Zerkratzen der Nagelplatte (mit dem spitzen Teil der Feile), einem Punkt für das nicht korrekte Entfernen der Nagelhaut und einem Punkt für die Nichtentfernung der harten Haut am Nagelwall. Für die Handmassage bis und mit Ellenbogen wurde der Beschwerdeführerin ein halber Punkt für die nicht systematische und rhythmische Massage sowie ein weiterer Punkt für die nicht korrekte Ausführung der einzelnen Griffe in Abzug gebracht.