Im Hinblick auf das Endresultat am Rücken, Oberoder Unterschenkel erfolgte ein Abzug von je einem Punkt dafür, dass die epilierten Zonen nicht vollständig haarfrei, nicht wachsfrei und zudem noch ölig und klebrig waren. Für exakt die gleichen Mängel wurden der Beschwerdeführerin beim Endresultat Aiselle zwei Punkte abgezogen (ein Punkt für die nicht vollständige Haarfreiheit, je ein halber Punkt für Wachsrückstände sowie die Ölrückstände und die Klebrigkeit der epilierten Zonen).