Einen Punkteabzug gab es abermals dafür, dass die Haut nicht gespannt worden sei. Für das Entfernen des Wachses / der Zuckermasse (Reisstechnik, Nachbehandlung, Aiselle) wurde der Beschwerdeführerin je ein Punkt für die nicht gespannte Haut, dafür, dass das Wachs nicht entsprechend der Epilationsmethode flach weggerissen worden sei, sowie für die fehlende Nachbehandlung (wegen des zeitlichen Rückstandes der Beschwerdeführerin) abgezogen. Im Hinblick auf das Endresultat am Rücken, Oberoder Unterschenkel erfolgte ein Abzug von je einem Punkt dafür, dass die epilierten Zonen nicht vollständig haarfrei, nicht wachsfrei und zudem noch ölig und klebrig waren.