4.13.2. Der Beschwerdeführerin wurden Punkte für einen nicht angepassten Materialverbrauch, einen nicht tadellosen Umgang mit dem Modell und eine nicht tadellose Betreuung des Modells sowie dafür abgezogen, dass sie die Arbeitsschritte nicht fachlich korrekt erklärt und nicht dem Behandlungsplan entsprechend durchgeführt habe. Für diese Mängel hätten sich gemäss Bewertungsschema insgesamt elf Punkte abziehen lassen; die der Beschwerdeführerin abgezogenen 9,5 Punkte lassen sich insofern ohne Weiteres rechtfertigen.