Die Privatgutachterin vertritt mit Bezug auf einhändige Massagen (am Hals) und die Kopfhaltung offenbar eine andere Meinung, was aber noch nicht heisst, dass die Prüfungsexpertinnen mit ihrer Kritik falsch lagen. Bezüglich der angeblichen Unschärfe der Umschreibung des Mangels der Druckausübung nach unten und der ungenauen Kinnmassage kann auf die vorstehenden Ausführungen zur nicht korrekten Erfassung und ungenügenden Berücksichtigung von Muskulatur und Lymphfluss verwiesen werden. Die Privatgutachterin stellt überhöhte Erwartungen an den Inhalt eines rechtsgenüglichen Prüfungsprotokolls.