tinnen bemängelt, dass die Beschwerdeführerin den Hals einhändig massiert habe, bei der Massage der zweiten Seite der Kopf schräg gehalten worden sei, Druck nach unten ausgeübt worden und das Kinn zu ungenau massiert worden seien. Die Privatgutachterin vertritt mit Bezug auf einhändige Massagen (am Hals) und die Kopfhaltung offenbar eine andere Meinung, was aber noch nicht heisst, dass die Prüfungsexpertinnen mit ihrer Kritik falsch lagen.