2.2.1 vorne). Zudem ist nicht einzusehen, weshalb die Privatgutachterin einen Konnex zwischen einem nicht sinnvollen Ablauf der Hals-/Decolleté-Massage und der Nichtberücksichtigung des Verlaufs der Muskulatur (am Hals/Decolleté) für absurd hält. Maximal fünf Punkte bzw. ein Punkt pro Griff durften der Beschwerdeführerin dafür abgezogen werden, dass die Massagegriffe nicht mit dem notwendigen Druck ausgeübt wurden. Hierzu wurde von den Prüfungsexper- - 27 -