4.11.2. Der Abzug von 17 Punkten für die Gesichtsmassage wurde mit verschiedensten Mängeln begründet. Zunächst soll sich die Beschwerdeführerin nicht auf ihr Modell konzentriert, sondern herumgeschaut haben. Diese Bewertung lässt sich auch ohne nähere Angaben dazu, in welchen Phasen die Beschwerdeführerin unkonzentriert wirkte, problemlos nachvollziehen. Sie könnte übrigens auch generell unkonzentriert gewirkt haben. Ferner soll die Massage unrhythmisch und unharmonisch erfolgt sein, was zu einem weiteren Abzug von zwei Punkten berechtigte.