Das Modell habe mit ihrer Zeugenaussage bestätigt, dass sie ihre Augenbrauen nicht seit mindestens sechs Wochen vor dem Prüfungstag habe nachwachsen lassen. Der Beschwerdeführerin sei bei dieser Position ein Dreifachabzug gemacht worden. Bei einem Modell, das bereits schmale und dunkle Brauen habe, könne eine Kandidatin nicht zeigen, dass sie schöne Brauen formen und färben könne. An ihrem Abend-Make-up Modell habe die Beschwerdeführerin ihre diesbezüglichen Fähigkeiten unter Beweis gestellt. Um dies belegen zu können, müssten die entsprechenden Fotos herausgegeben werden.