4.7. 4.7.1. Beim Teil 2 der Gesichtspflege, Gesichts-, Hals- und Decolleté-Reinigung, weise das Protokoll die ungenaue Formulierung auf, "Mascara und Lippenstift waren nicht sauber entfernt worden", was einen doppelten Punkteab- - 23 - zug zur Folge habe. Die Wimperntusche ("Mascara") sei zweimal in Abzug gebracht worden. Es werde zudem nicht erwähnt, welche Stellen nicht gründlich gereinigt worden seien.