Für den gesamten Teil der Gesichtspflege seien der Beschwerdeführerin 109,5 Punkte abgezogen worden. Für eine genügende Note im Qualifikationsbereich "praktische Arbeiten" hätten ihr lediglich 7,5 Punkte gefehlt, die sie bei einer korrekten Protokollierung des Prüfungsgeschehens mit Leichtigkeit erhalten hätte.