4.4.2. Gemäss Protokoll des Qualifikationsbereichs "praktische Arbeiten", S. 9, erhielt die Beschwerdeführerin für das Abend-Make-up an ihrem Modell 26 von möglichen 41 Punkten. Ein Punkteabzug für das Endresultat des gesamten Make-ups erfolgte mit der Begründung, dass das Make-up nicht anspruchsvoll und nicht auf die Kleidung des Modells abgestimmt sei und das Gesamtbild des Make-ups den Typ nicht positiv unterstrichen habe. Diese Beurteilung obliegt den Prüfungsexpertinnen, nicht dem Modell, selbst wenn sich dieses noch so gut mit Make-ups auskennen sollte.