4.4. 4.4.1. Für das Abend-Make-up habe der Beschwerdeführerin ihre Tochter, J._____, Modell gestanden. Diese könne bezeugen, dass sich die Prüfungsexpertinnen C._____ und E._____ über eine andere Kandidatin lustig gemacht und diese ausgelacht hätten. Ihrer Tochter, die sich mit Make-ups ebenfalls sehr gut auskenne, habe das Make-up der Beschwerdeführerin sehr gefallen. Dass dieses nicht korrekt gemacht worden sei oder nicht zum Outfit des Modells gepasst habe, entbehre jeder Grundlage. Die an der Prüfung gemachten Fotos, die vom BKS zu edieren seien, würden dies belegen. Expertin C.__