Weiter habe C._____ die Beschwerdeführerin aufgefordert, bei einem Komedon tiefer zu stechen, was sie genaugenommen nicht hätte tun dürfen, da es Experten untersagt sei, während der Prüfung mit den Kandidaten zu sprechen. Die aggressive und beleidigende Art der Expertin habe sie (die Beschwerdeführerin) verunsichert und einen Migräneanfall ausgelöst. Eventuell habe die Expertin von ihrer Anfälligkeit für Migräne und dem dafür gewährten Nachteilsausgleich nichts gewusst, was aber ihr inakzeptables Verhalten trotzdem nicht entschuldige.