4.2. 4.2.1. Am ersten praktischen Prüfungshalbtag vom 24. Mai 2022 habe die Prüfungsexpertin F._____ das Modell der Beschwerdeführerin (Herr G._____) mit der Bemerkung eingeschüchtert und verärgert, dass sie ihm für die erstmalige Wachsbehandlung (ironisch gemeint) viel Spass gewünscht habe. Bezüglich des zweiten Modells (H._____) für die Manicure und die anschliessende Rückenmassage sei von den Prüfungsexpertinnen fälschlicherweise festgestellt worden, dass die Beschwerdeführerin ihrem Modell einen Nagel zerkratzt habe, was diesem Schmerzen bereitet habe.