Bewertet wurden die drei Rollenspiele gemäss Prüfungsschema separat. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass das letzte Rollenspiel nahtlos an das zweite anknüpfte und die Beschwerdeführerin hierfür kaum Punkte erhielt, weil sie speziell in diesem Rollenspiel offenbar weit hinter den Erwartungen der Prüfungsexpertinnen zurückblieb. Nicht beweisen lässt sich die Behauptung der Beschwerdeführerin, ihre Aussagen seien nicht vollständig zur Kenntnis genommen und bewertet worden. Nicht näher erläutert und durch nichts belegt wird ferner die Behauptung der Beschwerdeführerin, im Fachgespräch seien unzulässige Fragen betreffend Kommunikationsebenen gestellt worden.