wenn sie mit einem Rollenspiel zum Thema Reklamation gerechnet haben sollte. Alles andere liesse an der notwendigen Flexibilität der Beschwerdeführerin zweifeln, auf nicht vollständig vorhersehbare Situationen angemessen zu reagieren. Vor diesem Hintergrund ist auch nicht nachvollziehbar, weshalb die Beschwerdeführerin daran gehindert worden sein soll, die für drei Rollenspiele zu vergebenden Punkte zu sammeln. Bewertet wurden die drei Rollenspiele gemäss Prüfungsschema separat.