Stattdessen sei mitten im zweiten Rollenspiel nahtlos zum dritten Rollenspiel übergeleitet worden, was die Beschwerdeführerin verwirrt habe. Eigentlich hätte sie – mit vorgängiger Ankündigung – ein Rollenspiel zum Thema Reklamation erwarten dürfen. Dies stelle einen Fehler im Prüfungsablauf dar. Da faktisch zwei Rollenspiele in eines verpackt worden seien, sei es ihr verunmöglicht worden, ihre Fähigkeiten und ihr Wissen unter Beweis zu stellen und die notwendigen Punktezahlen für drei Rollenspiele zu ergattern. Es sei auch unvollständig protokolliert worden, indem etliche Aussagen der Beschwerdeführerin namentlich zu Inhalts- und Wirkstoffen nicht notiert worden seien.