Punktezahlen. Die von der Beschwerdeführerin ermittelten Differenzen hängen möglicherweise damit zusammen, dass sie nicht alle Seiten (auch nicht solche mit Punkten, etwa die Seite 22 des Protokolls Spezialbehandlungen) abfotografiert oder schlicht falsch gerechnet hat, allenfalls bedingt durch das Durcheinander in ihrem Dossier mit den von ihr abfotografierten Prüfungsakten (Beschwerdebeilage 19).