Darin fehlen keine Seiten mit zusätzlichen, beim Gesamttotal nicht berücksichtigten Punkten. Die Seiten sind vollständig durchlaufend, die von der Beschwerdeführerin erreichten Punkte wurden bis auf die obenerwähnte Ausnahme (ohne Einfluss auf die Notengebung; vgl. Erw. 1.2 vorne) korrekt zusammengezählt und die Summe der Seitentotale entsprechen den maximalen - 15 -