Zähle man die maximal möglichen Punkte am Ende jeder fotografierten Seite des Protokolls der schriftlichen Prüfung im Qualifikationsbereich "Berufskenntnisse", Position Spezialbehandlungen, zusammen, ergebe sich eine Differenz von 13 Punkten im Vergleich mit dem Punktemaximum gemäss erster Seite. Folglich müssten zwingend Seiten fehlen, auf denen Punkte hätten geholt werden können. Zwischen den auf den vorhandenen Seiten angegebenen 29,5 Punkten und den auf dem Deckblatt angegebenen 34,5 Punkten bestehe eine Diskrepanz von fünf Punkten, welche anhand der vorhandenen Akten nicht nachvollziehbar sei. Dies habe die Vorinstanz nicht geklärt.