__ und E._____ in ihrer Stellungnahme vom 23. September 2022 zuhanden der Vorinstanz (Vorakten, act. 50 f.) bestätigten, dass die Punkteabzüge korrekt erfasst worden seien. Sie führten weiter aus, dass sich jede Prüfungsexpertin jeweils separate Notizen auf dem Protokollblatt mache. Bei Differenzen werde jeweils zugunsten der Kandidatin entschieden und die Punkte danach in die definitive Fassung des "Notenbegründungsblatts" übertragen. Am Ende des Prüfungstages würden alle Prüfungsergebnisse von allen vier Prüfungsexpertinnen gesichtet und bei ungenügenden Noten würden die Punkteabzüge noch einmal einzeln kontrolliert.