Indem die Prüfungsprotokolle nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechend ausgefüllt worden seien, sei auch die Aktenführungspflicht verletzt worden. Ebenfalls seien Vorgaben für das Qualifikationsverfahren gemäss Handbuch für Prüfungsexperten im Qualifikationsverfahren der beruflichen Grundbildung (https://www.ehb.swiss/pex-handbuch) betreffend die Überwachung des Prüfungsablaufs durch die kantonale Prüfungskommission, die Kontrolle der Qualität der Prüfungsprotolle durch die Chefexpertinnen sowie Regeln für Prüfungsexperten wie das Schweigegebot während Prüfungen missachtet worden.