Bei der Position 1 Behandlungskosmetik (Gesichtspflege Teil 1 und 2, Wachsepilation, Manicure und Handmassage) erreichte die Beschwerdeführerin 117,5 von insgesamt 227 Punkten, bei der Position 2 Spezialbehandlung (Rückenmassage, Abend-Make-up) 41 von insgesamt 71 Punkten. Beim Qualifikationsbereich "Berufskenntnisse" erhielt die Beschwerdeführerin für ihre Leistung bei der mündlichen Prüfung 29 von insgesamt 75 Punkten, was aufgerundet der Note 3 entspricht, und für ihre Leistung bei der schriftlichen Prüfung 57 Punkte für die Position Behandlungskosmetik und 34,5 Punkte für die Position Spezialbehandlungen, was jeweils der Note 3 entspricht.