Migräne leide, die durch Belastungssituationen wie Prüfungen getriggert und zu einer verminderten Ausdauerleistung mit nachlassender Konzentration führen könne. Entsprechend wurde ärztlich empfohlen (vgl. Beschwerdebeilage 13) und bei der Gewährung des Nachteilausgleich mit Schreiben des BKS vom 6. April 2022 (Beschwerdebeilage 14) berücksichtigt, dass nach einer Prüfungsdauer von maximal drei Stunden eine mindestens 30-minütige Pause einzulegen ist oder länger als drei Stunden dauernde Prüfungen nach Möglichkeit auf zwei Tage zu verteilen sind.