Die Beschwerdeführerin mit einer mehr als fünfjährigen Berufserfahrung im Bereich Kosmetikerin EFZ (vgl. Beschwerdebeilage 9) wurde für das Qualifikationsverfahren 2022 zugelassen und absolvierte die einzelnen Qualifikationsbereiche wie folgt: am 24. Mai 2022 und 31. Mai 2022 die wegen eines Nachteilsausgleichs in zwei Teile aufgeteilte praktische Arbeit, am 3. Juni 2022 die mündliche Prüfung zu den Berufskenntnissen und am 16. Juni 2022 die schriftliche Prüfung zu den Berufskenntnissen. Ein Nachteilsausgleich wurde der Beschwerdeführerin mit der von ihr gegebenen und ärztlich bescheinigten Begründung gewährt, dass sie unter chronischer