Die weiteren Details des Qualifikationsverfahrens werden in der Wegleitung für das Qualifikationsverfahren für Kosmetikerin EFZ / Kosmetiker EFZ geregelt (Beschwerdebeilage 10). Diese wurde am 21. Oktober 2013 von der Schweizerischen Kommission für Berufsentwicklung und Qualität für Kosmetikerinnen EFZ / Kosmetiker EFZ (vgl. Art. 22 VO BG Kosmetikerin/Kosmetiker; nachfolgend: B & Q Kommission) gestützt auf die VO BG Kosmetikerin/Kosmetiker und den entsprechenden Bildungsplan vom 12. Dezember 2006 (vgl. Art.