In der Abschlussprüfung werden die nachstehenden Qualifikationsbereiche wie folgt geprüft: (a) Praktische Arbeit im Umfang von 7–8 Stunden. Die lernende Person muss im Rahmen einer vorgegebenen Arbeit oder in gestellten Situationen zeigen, dass sie fähig ist, die geforderten Tätigkeiten fachlich korrekt sowie bedarfs- und situationsgerecht auszuführen. Die Lerndokumentation und die Unterlagen der überbetrieblichen Kurse dürfen als Hilfsmittel verwendet werden. (b) Berufskenntnisse im Umfang von 3–4 Stunden. Die lernende Person wird mündlich oder schriftlich oder in beiden Formen befragt. Wird eine mündliche Prüfung durchgeführt, dauert diese höchstens eine Stunde. (c) Allgemeinbildung.