A. A._____ absolvierte im Mai/Juni 2022 das Qualifikationsverfahren im Beruf Kosmetikerin EFZ. Mit Verfügung vom 24. Juni 2022 eröffnete ihr das Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS), Abteilung Berufsbildung und Mittelschule, dass sie das Qualifikationsverfahren nicht bestanden habe. Begründend wurde ausgeführt, dass sie in den Qualifikationsbereichen "praktische Arbeit" und "Berufskenntnisse" lediglich Noten von kleiner als 4.0 erreicht habe.