Eine Rückbaufrist von sechs Monaten spricht weder für eine besondere Dringlichkeit des Rückbaus noch ist eine solche notwendig. Die Rückbaufrist hat sich an den bautechnischen und bauwirtschaftlichen Möglichkeiten zu orientieren und ist nicht dazu gedacht, der Bauherrschaft ein bei zügiger Umsetzung der Restitutionsmassnahmen tatsächlich nicht benötigtes zeitliches Polster für die Demontage der Baute zu verschaffen.