Im Zeitpunkt der Rechtskraft des vorliegenden Entscheids ist der Winter 2023/24 vorbei und auch die akute Rekonvaleszenzphase nach der Hüftoperation des Beschwerdeführers dürfte zwischenzeitlich der Vergangenheit angehören, so dass er durchaus in der Lage sein wird, die angeordneten Rückbaumassnahmen rechtzeitig zu organisieren. Eine Rückbaufrist von 18 Monaten wäre dagegen klar zu lang, zumal der Beschwerdeführer während des vorliegenden Rechtsmittelverfahrens genügend Zeit hatte, sich nach anderen Optionen für eine Betriebsstätte für seine gewerblichen Unternehmen umzuschauen.