Es ist nicht plausibel, dass die Unternehmen der Baubranche derzeit dermassen ausgelastet sind, dass ein Rückbau innerhalb von sechs Monaten nicht zu bewältigen wäre. Für den Abbruch als solchen werden nur wenige Tage benötigt. Nötigenfalls könnte die Baubehörde die Rückbaufrist auf begründetes Gesuch hin (mit Nachweis von längeren Bestell- und Wartefristen) immer noch erstrecken.