Die Abweichung vom erlaubten baulichen Zustand ist schon aufgrund der Dimensionen der Hofüberdachung weit mehr als nur gering. Zudem sind mit dieser gewerblichen Nutzung beträchtliche landwirtschaftsfremde Immissionen verbunden, die ausserhalb der Bauzone und speziell in einer Weilerzone zur Bewahrung des traditionellen Charakters einer (bäuerlichen) Kleinsiedlung so nicht erwünscht sind. Das betrifft vor allem die Verkehrsbewegungen mit Lastwagenfahrten.