Ansonsten hätten illegal bauende Bauherren immer einen wirtschaftlichen Vorteil gegenüber denjenigen, die sich an die Rechtsordnung halten und durch die Einreichung eines Baugesuchs eine vorgängige Kontrolle ermöglichen, anstatt Fakten zu schaffen. Der mit der Entfernung der Hofüberdachung in Zusammenhang gebrachte Einkommensverlust liegt nicht darin begründet, dass eine Hofüberdachung gutgläubig im berechtigten Vertrauen auf deren längerfristigen Fortbestand errichtet wurde, sondern darin, dass solche Bauten und Anlagen am fraglichen Standort schlicht nicht zulässig sind, was schon im Errichtungszeitpunkt 2002/03 bekannt war.