Solches Verhalten soll aus grundsätzlichen Überlegungen auch dann nicht geschützt werden, wenn der Verlust erheblicher (finanzieller) Investitionen zur Debatte steht. Ansonsten hätten illegal bauende Bauherren immer einen wirtschaftlichen Vorteil gegenüber denjenigen, die sich an die Rechtsordnung halten und durch die Einreichung eines Baugesuchs eine vorgängige Kontrolle ermöglichen, anstatt Fakten zu schaffen.